K - Magazin der Kaffeehäuser 2020 - 03

K 18 SICHERE IM HERBST GAST FREUND SCHAFT Aufgrund der steigenden Corona-Infektionen in Österreich hat die Bundesregierung beschlossen, ab dem 21. September verschärfte Maßnahmen in Kraft zu setzen. Um Gästen und MitarbeiterInnen Schutz vor COVID-19 und Sicherheit in der Gastronomie zu bieten, sind sowohl Gastronomen als auch Gäste gleichermaßen aufgefordert, konsequent den allgemeinen Verhaltensregeln zu folgen. FÜR VERANSTALTUNGEN GILT: • Indoor ohne zugewiesene Sitzplätze: maximal 10 Personen • Outdoor ohne zugewiesene Sitzplätze: maximal 100 Personen • Ausgenommen davon: Begräbnisse sowie religiöse Veranstaltungen und Demonstra- tionen • Indoor mit zugewiesenen Sitzplätzen: maximal 1.500 Personen • Outdoor mit zugewiesenen Sitzplätzen: maximal 3.000 Personen • Für die Verabreichung von Speisen und Getränken an Besucher sowie die Sperrstunde gelten die Regelungen für die Gastronomie (§ 6 der COVID-19-Maßnahmenverord- nung) • Bei Veranstaltungen ab 250 Personen wird die Bewilligung der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde benötigt. IN ALLEN GASTRONO IS HEN BETRIEBEN GILT: • An einem Tisch sind maximal 10 Personen erlaubt (Ausnahme: zu- züglich ihrer minderjährigen Kinder oder wenn alle Personen aus einem gemeinsamen Haushalt sind) • Das Konsumieren von Speisen und Getränken ist indoor nur an einem Sitzplatz erlaubt • Die Sperrstunde liegt bei max. 1 Uhr. • Registrierung für Gäste TEXT URSULA SCHEIDL iStock by Ge y Images

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